Persönliche Daten

Ab 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung der EU anzuwenden. Nach den neuen, strengeren Bestimmungen, dürfen persönliche Daten (auch Namen!) nur noch mit schriftlicher Zustimmungserklärung veröffentlicht werden – auch in den Pfarrmedien. Daher können Geburtstage, Jubiläen, Taufen, Trauungen etc. nur dann im Pfarr- und Dekanatsblatt (und in der Folge auf der Homepage der Pfarre) veröffentlicht werden, wenn es von den betroffenen Personen ausdrücklich gewünscht wird. Wenn Sie wollen, dass z.B. Ihre Geburtstage weiterhin in den Pfarrmedien veröffentlicht werden, schicken Sie bitte eine schriftliche und unterschriebene Zustimmungserklärung an die Pfarrkanzlei. Die Zustimmung zur Veröffentlichung von Taufen und Trauungen wird bei den jeweiligen Vorbereitungsgesprächen eingeholt.

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