VERHALTENSREGELN GOTTESDIENSTE

Für die erste Stufe öffentlicher Gottesdienste ab 15. Mai 2020 gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:

  • Maximale Anzahl der Mitfeiernden:
    • Stiftskirche: 140 Personen
    • Kreuzkirche: 24 Personen
  • Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen (Ausnahme: im gemeinsamen Haushalt Lebende)
  • verpflichtendes Tragen von Mund-Nasen-Schutz (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren)
  • Vermeiden von Ansammlungen am Ein-/Ausgang vor und nach den Gottesdiensten
  • beim Betreten der Kirche besteht die Möglichkeit die Hände bei einem Desinfektionsmittelspender zu desinfizieren
  • Weihwasserbecken bleiben aus hygienischen Gründen leer
  • Willkommensdienst steht vor der Kirche bereit, um die maximale Anzahl der Mitfeiernden zu kontrollieren und auf die Sicherheitsbestimmungen hinzuweisen
  • Körbchen für die Kollekte wird nicht durch die Reihen gereicht, sondern steht nach dem Gottesdienst beim Ausgang
  • Das gemeinsame Beten und Singen wird auf ein Minumum reduziert
  • Als Friedenszeichen sind das gegenseitige Anblicken und Zunicken möglich
  • Kommunion:
    • Es ist der größtmögliche Abstand zu wahren
    • Die Worte „Der Leib Christi“ und „Amen“ entfallen
    • Es ist nur Handkommunion möglich
    • Die Hände des Kommunionsspenders und Kommunionempfängers dürfen sich keinesfalls berühren
    • Mit der Heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen mindestens 2 Meter zur Seite und empfangen die dann die Kommunion durch leichtes Anheben des Mund-Nasen-Schutzes
  • Die Heilige Messe schließt nach dem Kommunionempfang unmittelbar mit dem Schlussgebet und Schlusssegen

Diesen Regeln ist unbeding Folge zu leisten, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten.

Der Priester wird in der Heiligen Messe zusätzlich auf die Bestimmungen aufmerksam machen, auch der Willkommensdienst steht Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.

Denken wir an unsere Nächsten, halten wir zusammen und halten wir Abstand!