in Heiligenkreuz heiraten

Jedes Ehepaar, das kirchlich heiraten will, muss einen Ehevorbereitungskurs absolvieren. In Ausnahmefällen kann auch die Absolvierung eines anderen Ehevorbereitungskurses nach Rücksprache mit dem Pfarrer gestattet werden. Die anfallenden Kursgebühren können bei bedürftigen Ehepaaren nach Rücksprache mit dem Pfarrer entfallen.

Notwendige Schritte

  • rechtzeitige Anmeldung in der Pfarrkanzlei (6 bis 12 Monate vor dem geplanten Termin!)
  • Absolvieren des Ehevorbereitungskurses
  • Trauungsgespräch, Trauungsprotokoll und Trauungserlaubnis der Wohnpfarre von Braut oder Bräutigam – bitte mindestens 14 Tage vor der Trauung in der Pfarrkanzlei Heiligenkreuz abgeben!
  • Für die Trauung wird eine Stolgebühr von € 30,- verrechnet. Diese muss in der Pfarrkanzlei 14 Tage vor der Trauung bezahlt werden. Für die Reinigung der Kirche nehmen wir gerne ihre Spende entgegen.
  • Vorbreitung der Trauungsliturgie mit dem Zelebranten
  • Organisation von Blumenschmuck, Musik, Agape etc.
  • Bei Nichteinhaltung, Verschiebung oder Verspätung Ihres Termines bitte so rasch als möglich bei der Stiftspforte 02258/8703 melden.
  • Intimatio

Erforderliche Dokumente

– Geburtsurkunde von Braut und Bräutigam.
– Taufschein
Das jeweilige Taufpfarramt ergänzt den alten Taufschein von Braut und Bräutigam mit dem Firmungsvermerk und eventuellen weiteren Eintragungen oder stellt einen neuen Taufschein aus. Bei einem gemeinsamen Kind bzw. gemeinsamen Kindern ist auch der Taufschein dieses Kindes bzw. dieser Kinder mitzubringen.
– Meldezettel
Falls die Wohnadresse von Braut und Bräutigam im Wohnpfarramt nicht bekannt ist, ist der entsprechende Meldezettel vorzulegen.
– Verwitwete
brauchen den kirchlichen Trauungsschein der ersten Ehe sowie die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten bzw. der früheren Ehegattin.
– Wenn einer der Partner nach vorheriger kirchlicher Ehe standesamtlich geschieden ist, ist keine weitere kirchliche Trauung möglich, weil die erste Ehe bis zum Tod eines Partners kirchenrechtlich aufrecht bleibt.
– In Einzelfällen kann auch eine nur standesamtlich geschlossene Vorehe kirchenrechtlich gültig sein und somit ein Hindernis für eine kirchliche Eheschließung darstellen.
– Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, diese Ehe aber kirchlich nicht anerkannt ist, sind die standesamtliche Heiratsurkunde und die gerichtlichen Scheidungsdokumente vorzulegen, damit Ihr Pfarrer beim Bischöflichen Ordinariat um die kirchliche Ehenichtbestandserklärung ansuchen kann.

Trauungen in der Stiftskirche nur für Pfarrangehörige!

Trauungen in der Stiftskirche sind nach Wunsch des Herrn Abtes nur für Angehörige der Pfarre Heiligenkreuz oder Angestellte des Stiftes möglich. Für alle anderen Fälle steht die Kreuzkirche zur Verfügung. Hinweis: Ausnahmen werden vom Herrn Abt nicht genehmigt.

Kirchenschmuck, Musik, Agape

Um die Vorbereitung und Organisation ihrer Hochzeit zu erleichtern, erstellt unser Mesner (erreichbar über Stiftspforte: 02258/8703) gerne mit Ihnen eine Checkliste. Es wird empfohlen, die Beratung unseres Mesners so früh wie möglich in Anspruch zu nehmen.
Für die Musik während der Trauung ist selbst zu sorgen.
Agape nach der Trauung organisiert das Stiftsgasthof, Tel.: 02258-8703-138; Fax Dw. 139; E-Mail: klostergasthof@stift-heiligenkreuz.at. Für privat organisierte Agapen gibt es die Möglichkeit der Miete des Kellerstüberls. Auskünfte erteilt Hr. Dir. Josef Glanz, Tel.: 02258-8703-167; Fax: -323; E-Mail: tourismus@stift-heiligenkreuz.at. Wir bitten um Verständnis, dass im Bereich des inneren und äußeren Stiftshofes keine selbstorganisierten Agapen zulässig sind.