wieder in die Kirche eintreten

Damit es erst gar nicht zu einem unnötigen Austritt kommt: Bevor Sie wegen des Kirchenbreitrages aus der Kirche austreten wollen, sprechen Sie bitte unbedingt mit Ihrem Pfarrer – es gibt immer eine Lösung! (siehe auch Kirchenbeitrag)

Falls Sie ausgetreten sind und den Wunsch haben, wieder in die Kirche zurückzukehren, dann haben Sie bitte keine Scheu: Die Wiederaufnahme in die Katholische Kirche ist einfach und unbrürokratisch!

Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Taufe ein unauslöschliches Siegel bekommen haben: Sie gehören zu Jesus Christus. Das Taufsakrament kann niemals aufgehoben oder gelöscht werden. Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind, bedeutet dies, dass sie nicht mehr in voller Einheit mit der Kirche, dem mystischen Leib Jesu Christi, stehen.

Die Wiederaufnahme in die Kirche geschieht nach einem Gespräch mit dem Pfarrer oder auch mit dem zuständigen Kirchenrektor in einer schlichten, aber sehr schönen Zeremonie, in der Sie ihren freien Entschluss zur Rückkehr in die Kirche bekräftigen und Ihren Glauben neu bekennen. Auf Wunsch kann dies auch im feierlichen Rahmen eines Gottesdienstes mit der Gemeinde geschehen .

Ihr Wiedereintritt wird auch schriftlich festgehalten, indem Sie mit Ihrer Unterschrift und der zweier Zeugen Ihren freien Entschluss ohne Zwang bestätigen. Die Weiterleitung zu den entsprechenden Behörden erfolgt durch die Pfarre.