Kirchenbeitrag

Damit es erst gar nicht zu einem unnötigen Austritt kommt: Bevor Sie wegen des Kirchenbreitrages aus der Kirche austreten wollen, sprechen Sie bitte unbedingt mit Ihrem Pfarrer – es gibt immer eine Lösung!

„Wenn man dir gibt, so nimm; und wenn man dir nimmt, so schrei!“
Der Kirchenbeitrag ist keine Steuer, er ist ein Solidarbeitrag. Weil aber niemand „Hier!“ schreit, wenn es ums Zahlen geht, so baut das Kirchenbeitragssystem auf dem erstgenannten Prinzip auf, damit die Kirche ihren zahlreichen Aufgaben nachkommen kann: Kindergärten, Schulen, Seniorenarbeit, caritative Tätigkeiten, Krankenbetreuung, Kultur und Denkmalpflege und nicht zuletzt unsere Heimatpfarre mit den Gehältern für Pfarrer, Kapläne, Sekretärin, Mesner und Raumpflegepersonal wie auch mit all den Ausgaben, die in einem Einfamilienhaus anfallen (Strom, Licht, …). Sie wissen, wie das so ist.
Die Kirche ist also auf ihren Beitrag angewiesen.

Kirchenbeitragsbeamte sind auch keine Steuerbeamte; sie haben die Möglichkeit auf finanzielle Engpässe flexibel zu reagieren. Sie sind aber vor allem Menschen, die sehr dankbar sich, wenn man sie sachlich und ruhig anspricht. Emotionen, Forderungen, Ultimaten bis hin zu Aggressionen können auch ihr Nervenmaterial an manchen Tagen arg verbeulen. – So etwas kommt vor.
Auch Ängste sind immer wieder spürbar: „Die verstehen mich nicht.“ „Wenn ich mein Einkommen offen lege, dann muss ich wahrscheinlich noch mehr zahlen.“ usw. Diese Informationsseite soll helfen, gerade diese Ängste etwas abzubauen:
Wer sein Einkommen offen legt, wird nicht höher eingestuft als die Schätzung ausmacht. Wenn Sie das nicht glauben, können Sie natürlich Ihren Seelsorger bitten, für Sie dort anzufragen. Tun Sie das bitte gleich, nicht erst wenn eine Mahnung kommt.

Abbuchungsauftrag

Wer seinen Beitrag monatlich abbuchen lässt, wird die Zahlung kaum merken, wer aber € 200,– und mehr zusammenkommen lässt, hat ein hausgemachtes Problem.
Wer jetzt seinen Kirchenbeitrag auf Abbuchen umstellt, erhält dafür eine einmalige Gutschrift von € 7,– und auf einen eventuell offenen Beitragsrückstand 50 % Nachlass.

Steuerlich absetzbar

Kirchenbeitragszahlungen bis zu € 400,–/Jahr können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Und so berechnet man seinen Beitrag:

Monatsbezug Brutto
– minus Sozialversicherung, bei Pensionisten Krankenversicherungsbeitrag
= Monatlicher Lohnsteuermessbetrag (ist auf Lohn und Gehaltszetteln schon ausgerechnet und ersichtlich)
x 12 Monate (von 13. und 14. Gehältern wird kein Beitrag eingehoben)
davon 1,1 %
– minus € 47,– fixer Absetzbetrag
= Jahreskirchenbeitrag

Beträgt der Lohnsteuermessbetrag
€ 1.000,– / 1.200,– / 1.500,–
dann ist der Kirchenbeitrag/Jahr
€ 91,56 / 134,40 / 203,76

Ermäßigungen

 

    Davon können in folgenden Punkten kirchliche Ermäßigungen abgezogen werden:

  • Hausstandsgründung aus Anlass der ersten Eheschließung
  • Alleinverdiener-/Alleinerzieherermäßigung
  • Kinderermäßigunen
  • Geburt eines Kindes
  • Schulbesuch von Kindern in Privatschulen, Internaten, höheren Schule
  • Wohnraumbeschaffung
  • Körperbehinderungen
  • Heimaufenthalte, Pflegebedürftigkeit
  • Krankheitskosten
  • Tod eines nahen Angehörigen
  • Alimente

Die Homepage: www.kirchenbeitrag.at bietet zur Errechnung einen Onlinerechner.

Land- und Forstwirte

Land und Forstwirte entnehmen ihre Beitragsgrundlage der Vorschreibung zur Sozialversicherung. Von diesem sog. Einheitswert wird der Beitrag in ‰ errechnet:
von bis zu € 18.100,– 6 ‰
vom Mehrbetrag bis € 36.300,– 5,5 ‰
vom Mehrbetrag bis € 50.800,– 4 ‰
vom Mehrbetrag bis € 72.600,– 3 ‰
vom Mehrbetrag 2 ‰

Bei Pachtverhältnissen entfallen drei Viertel auf den Pächter, ein Viertel auf den Verpächter. Alles weitere wie oben (fixer Absetzbetrag, Ermäßigungen).

Information und Auskunft

Büroleiter in Wiener Neustadt (inkl. Baden): Franz Kißler
tel. erreichbar: Mo bis Do von 8-20 Uhr und Fr von 8-18 Uhr
Tel.: 05 0155 2030; Fax: 05 0155 203
E-Mail: kb-stelle.274@edw.or.at
Vorsprachemöglichkeit: Mo bis Fr von 8-13 Uhr, Mi von 8-17.30, bzw. nach Vereinbarung
2700 Wiener Neustadt, Domplatz 1; bzw. 2500 Baden, Antonsgasse 20a

Ausführliche Informationen unter www.kirchenbeitrag.at